RECHTLICHES


Offenlegung

Erklärung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten für die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung als Versicherungsagentur gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019


Die Raiffeisen Versicherungs- und Bauspar-Agentur GmbH betreibt Versicherungsberatungsgeschäft im Sinne von Art. 2 Nr. 11 a der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019. 

Vor diesem Hintergrund müssen Versicherungsvermittler als Finanzberater (beispielsweise im Rahmen von Beratungstätigkeiten für (fondsgebundene) Lebensversicherungen) der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung ab dem 10. März 2021 nachkommen.

Das beiliegende Dokument fasst die Inhalte für Finanzberater zusammen, die auf Unternehmensebene offenzulegen sind.

210310 RVB NÖ-Wien Nachhaltigkeit.pdf